Die Unterweisung „Erste Hilfe“ richtet sich an alle Beschäftigten, die ihr Erste-Hilfe-Wissen nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung vertiefen sollen.
Im Rahmen der Unterweisung werden z.B. folgende Themen behandelt:
- Wer muss Erste Hilfe leisten
- Pflichten und Verantwortungen
- Wer macht was bei einem Unfall oder im Notfall
- Rettungskette, Notruf und Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Herzdruckmassage und Beatmung
- AED-Einsatz
- Stabile Seitenlage
- Rettungszeichen für Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Betriebsverbandskasten
- Verbandbuch