Die Unterweisung „Büro- und Bildschirmarbeitsplätze“ richtet sich an alle Beschäftigten, die an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeiten und die nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung im sicheren Umgang damit zu unterweisen sind.
Im Rahmen der Unterweisung werden z.B. folgende Themen behandelt:
- Körperliche Beschwerden aufgrund von Bildschirmarbeit
 - Der Arbeitsplatz / Arbeitstisch / Bürostuhl
 - Das Zusammenspiel von Tisch und Stuhl
 - Bildschirm, Tastatur, Maus
 - Geräteanordnung
 - Die Beleuchtung
 - Dynamisches Sitzen, Stehen und Gehen
 - Entspannung für müde Augen
 - Dehnung der Nacken- und Rückenmuskulatur
 - Lockerung und Dehnung des Rückens
 - Mobilisierung des Rückens