Die Unterweisung „Brandschutz“ richtet sich an alle Beschäftigten, die nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung im sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden zu unterweisen sind.
Im Rahmen der Unterweisung werden z.B. folgende Themen behandelt:
- Rechtliche Grundlagen
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall