Brandschutz

Die Unterweisung „Brandschutz“ richtet sich an alle Beschäftigten, die nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung im sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden zu unterweisen sind.

Im Rahmen der Unterweisung werden z.B. folgende Themen behandelt:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Diese Unterweisung ist nicht ideal für Sie?

Fügen Sie kinderleicht eigene Kurse hinzu!

Schulungen und Unterweisungen gehören zum Arbeitsalltag, sind aber mit Sicherheit nicht die Hauptaufgabe Ihrer Mitarbeiter.  Mit Mibeo steht Ihnen eine perfekte Lösung zur Verfügung und das mit minimalem administrativen Aufwand.

Worauf warten Sie noch?
Erstellen Sie noch heute Ihren Zugang!

Erledigen Sie Ihre Mitarbeiter­­unterweisungen mit Mibeo einfach online.
Jederzeit und egal wo!

Starten Sie noch heute:

© 2024 ITC Graf GmbH / Alle Rechte vorbehalten.