Die Unterweisung „Büro- und Bildschirmarbeitsplätze“ richtet sich an alle Beschäftigten, die an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeiten und die nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung im sicheren Umgang damit zu unterweisen sind.
Im Rahmen der Unterweisung werden z.B. folgende Themen behandelt:
- Körperliche Beschwerden aufgrund von Bildschirmarbeit
- Der Arbeitsplatz / Arbeitstisch / Bürostuhl
- Das Zusammenspiel von Tisch und Stuhl
- Bildschirm, Tastatur, Maus
- Geräteanordnung
- Die Beleuchtung
- Dynamisches Sitzen, Stehen und Gehen
- Entspannung für müde Augen
- Dehnung der Nacken- und Rückenmuskulatur
- Lockerung und Dehnung des Rückens
- Mobilisierung des Rückens