Büro- und Bildschirm­arbeitsplätze

Die Unterweisung „Büro- und Bildschirm­arbeitsplätze“ richtet sich an alle Beschäftigten, die an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeiten und die nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung im sicheren Umgang damit zu unterweisen sind.

Im Rahmen der Unterweisung werden z.B. folgende Themen behandelt:

  • Körperliche Beschwerden aufgrund von Bildschirmarbeit
  • Der Arbeitsplatz / Arbeitstisch / Bürostuhl
  • Das Zusammenspiel von Tisch und Stuhl
  • Bildschirm, Tastatur, Maus
  • Geräteanordnung
  • Die Beleuchtung
  • Dynamisches Sitzen, Stehen und Gehen
  • Entspannung für müde Augen
  • Dehnung der Nacken- und Rückenmuskulatur
  • Lockerung und Dehnung des Rückens
  • Mobilisierung des Rückens

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