Erste Hilfe

Die Unterweisung „Erste Hilfe“ richtet sich an alle Beschäftigten, die ihr Erste-Hilfe-Wissen nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung vertiefen sollen.

Im Rahmen der Unterweisung werden z.B. folgende Themen behandelt:

  • Wer muss Erste Hilfe leisten
  • Pflichten und Verantwortungen
  • Wer macht was bei einem Unfall oder im Notfall
  • Rettungskette, Notruf und Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Herzdruckmassage und Beatmung
  • AED-Einsatz
  • Stabile Seitenlage
  • Rettungszeichen für Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Betriebsverbandskasten
  • Verbandbuch

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