Heben und Tragen

Die Unterweisung „Heben und Tragen“ richtet sich an alle Beschäftigten, die in ihrem Arbeitsalltag durch das Heben und Tragen von Lasten Belastungen des Muskel-Skelett-Systems ausgesetzt sind und die nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung in ergonomischen Hebe- und Tragetechniken zu unterweisen sind.

Im Rahmen der Unterweisung werden z.B. folgende Themen behandelt:

  • Aufbau der Wirbelsäule
  • Funktion der Bandscheiben
  • Druckkräfte auf den Rücken
  • Maximale Belastungen
  • Heben und Tragen
  • Ziehen und Schieben
  • Ausgleich für den Rücken

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