Die Unterweisung „Heben und Tragen“ richtet sich an alle Beschäftigten, die in ihrem Arbeitsalltag durch das Heben und Tragen von Lasten Belastungen des Muskel-Skelett-Systems ausgesetzt sind und die nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung in ergonomischen Hebe- und Tragetechniken zu unterweisen sind.
Im Rahmen der Unterweisung werden z.B. folgende Themen behandelt:
- Aufbau der Wirbelsäule
- Funktion der Bandscheiben
- Druckkräfte auf den Rücken
- Maximale Belastungen
- Heben und Tragen
- Ziehen und Schieben
- Ausgleich für den Rücken