Homeoffice

Die Unterweisung „Homeoffice / Mobiles Arbeiten“ richtet sich an alle Beschäftigten, die im Homeoffice arbeiten und die nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie psychische Belastungen sensibilisiert werden sollen.

Im Rahmen der Unterweisung werden z.B. folgende Themen behandelt:

  • Neue Arbeitsformen
  • Was ist ein Telearbeitsplatz?
  • Telearbeitsplatz – Beispiele
  • Arbeitsorganisation
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Mobiles Arbeiten
  • Gerätenutzung für mobiles Arbeiten
  • Arbeitsbedingungen für das mobile Arbeiten
  • Arbeitsschutz / geregelte Arbeitszeiten

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