Die Unterweisung „Homeoffice / Mobiles Arbeiten“ richtet sich an alle Beschäftigten, die im Homeoffice arbeiten und die nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie psychische Belastungen sensibilisiert werden sollen.
Im Rahmen der Unterweisung werden z.B. folgende Themen behandelt:
- Neue Arbeitsformen
- Was ist ein Telearbeitsplatz?
- Telearbeitsplatz – Beispiele
- Arbeitsorganisation
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Mobiles Arbeiten
- Gerätenutzung für mobiles Arbeiten
- Arbeitsbedingungen für das mobile Arbeiten
- Arbeitsschutz / geregelte Arbeitszeiten