Die Verpflichtung zur Mitarbeiterunterweisung ist gesetzlich geregelt. Dabei sind die Kernpunkte in jeder Branche unterschiedlich zu bewerten. Deshalb liegt die Festlegung der Verpflichtungen beim Gesetzgeber und den einzelnen Berufsgenossenschaften bzw. dem Unfallversicherungsträger. Das heißt für Sie konkret: Im Bereich Sanitär- und Heizungsbau unterliegen Sie dem Arbeitsschutzgesetz genauso wie den Verordnungen und Regelungen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) oder/und der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft (BG Bau). Diese setzen die allgemeinen Vorschriften der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) branchenspezifisch um. Gerade in Ihrer Branche können Sie die Vorteile der Digitalität mit der Anwendung von Onlineunterweisungen voll für Ihren Betrieb nutzen.
Als Unternehmer sehen Sie in den Unterweisungen sicherlich nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung. Allein im Jahr 2020 wurden deutschlandweit 760.492 Arbeitsunfälle registriert. Jeder davon ist ein Unfall zu viel. Mit regelmäßigen Kursen sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden für erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen und das richtige Verhalten im Ernstfall. Befindet sich das Personal allerdings im Schulungsraum, liegt der Betrieb still. Unter Umständen kann wichtigen unplanbaren Kundenanfragen nicht nachgegangen werden oder Schulungen für einzelne müssen zeitaufwendig nachgeholt werden.
Mit Online-Unterweisungen erreichen Sie in Ihrem Unternehmen einen wichtigen Meilenstein. Ihre Mitarbeitenden können die Schulungszeit ortsunabhängig dem Auftragsplan anpassen. Der Fokus bleibt beim Tagesgeschäft und die Pflichtschulungen werden zur wichtigen Nebensache. Wichtig deshalb, weil die Statistik uns zeigt, dass die Unfälle sich seit 1993 tatsächlich minimieren. Denn zu diesem Zeitpunkt wurden die Anforderungen an den Arbeitsschutz europaweit angepasst. Drei Jahre später wurde das Arbeitsschutzgesetz auf deutscher Ebene verankert.
gemeldete Arbeitsunfälle
pro Jahr in Deutschland
Quelle: statista.com (Zahlen aus 2019)
Ein deutsches Sprichwort besagt: „Einmal sehen ist besser als zehnmal hören.“ Vielen von uns ist die Sprache der Gesetze fremd und unverständlich. Bilder und leicht verständliche Formulierungen dagegen halten die Themen rund um die Unterweisungen im Sanitär- und Heizungsbau interessant. Die Inhalte bleiben nachhaltig im Gedächtnis. Diese Erkenntnisse kommen bei den acht Unterweisungen, die inklusive sind, voll zum Tragen. Sie sparen sich also viel Zeit, die Sie ansonsten für die Erstellung eigener Präsentationen aufbringen müssten. Um Sie bestmöglich unterstützen zu können, haben wir von Mibeo uns für Themen entschieden, die nahezu in jedem Betrieb verpflichtend sind:
Wie in jeder anderen Branche auch, benötigen auch Sie im Sanitär- und Heizungsbau weitere spezifische Unterweisungen. Da kommt es Ihnen zugute, dass Sie eigene Präsentationen im PDF-Format kinderleicht importieren können – und das in unbegrenzter Kurs- und Teilnehmeranzahl.
In Ihrer Branche sind Sie als Geschäftsführer häufig noch selbst mit beim Kunden vor Ort. Sie beraten, erstellen Angebote und bereiten Aufträge vor. Die Zeit im Büro möchten Sie so effizient wie möglich verbringen. Mibeo ermöglicht Mitarbeiterunterweisungen mit minimalem administrativem Aufwand. Selbst die Zeitplanung nimmt das Programm Ihnen ab. Schalten Sie einfach den Autopiloten ein und Ihre Schulungen starten automatisch im vorgegebenen Turnus. Weil die Teilnahmen dokumentiert sind, können Sie diese jederzeit nachvollziehen. Ihre Mitarbeitenden nehmen auch ohne eigene E-Mail-Adresse orts- und zeitunabhängig über verschiedene Endgeräte teil.
Welche Schulungen für Ihren Betrieb verpflichtend sind, erfahren Sie bei Ihrer jeweiligen Berufsgenossenschaft. Die BG Bau hat für den Bereich der Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Klima) ein detailliertes Baustein-Merkheft veröffentlicht.
Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung formuliert Ihre Forderungen an Sicherheit und Gesundheit in einschlägigen Vorschriften. Die Grundsätze der Prävention sind hier ebenso ein Thema wie die Verpflichtung zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Wichtige Unterweisungsthemen sind beispielsweise der sichere Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln und die Unfallverhütung bei Bauarbeiten.
Ob Abbruch, Sanierung oder Instandhaltung – wo gebaut wird, können gefährliche Situationen entstehen. Wichtig ist, dass die Beschäftigten die Risiken richtig einschätzen können. Dies gelingt mit Unterweisungen, die den Teilnehmenden die Technischen Regeln anschaulich näherbringen. An mobilen Arbeitsplätzen beispielsweise müssen Schweißrauchabsauggeräte im Umluftbetrieb geführt werden. In diesem Fall sind nur Geräte zugelassen, die von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt, nach entsprechender DIN geprüft und gekennzeichnet sind.
Genauso wie für die Baustelle gibt es auch für den Sanitär- und Heizungsbau Betrieb als Arbeitsstätte einschlägige Vorschriften zur Unfallverhütung. Auf dieser Grundlage klären Sie Ihre Mitarbeitenden beispielsweise über die richtige Beleuchtung, Raumtemperatur und Lüftung auf. Auch im Brandfall muss jeder wissen, wie er sich zu verhalten hat. Dazu gehört das Wissen über die Standorte von Feuerlöschern genauso wie Kenntnisse über Fluchtwege und Notausgänge. In den Unterweisungen, die bei Mibeo bereits inklusive sind, werden viele dieser Themen bereits abgehandelt.
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