Als Steuerberater sind Sie Freiberufler im rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Bereich. Das ist eines der vier Segmente, zu denen die freien Berufe zugeordnet werden. Allgemein betrachtet könnte man behaupten, Ihre Arbeit ist eher ungefährlich. Auf jeden Fall viel weniger gefährlich als die von Feuerwehrleuten oder die eines Bohrtechnikers. Wenn man allerdings näher hinsieht, stellt man schnell fest, dass diese Meinung nur bedingt stimmt. Auch in Ihrem Beruf gibt es Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden. Ihre Pflicht als Arbeitgeber ist es, diese abzufangen. Denn auch in Ihrer Branche greift das Arbeitsschutzgesetz. Wenn Sie die Vorschriften und Richtlinien nicht einhalten, müssen Sie mit hohen Geldstrafen und unter Umständen sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Die Onlineunterweisungen von Mibeo geben Ihnen als Steuerberater die Sicherheit, die Sie brauchen und die Effizienz, die Sie sich wünschen.
Von der riesigen Kanzlei mit unterschiedlichen Fachbereichen bis hin zum kleinen Steuerbüro mit zwei Angestellten – sicherlich ist die Digitalisierung längst bei Ihnen angekommen. Steuererklärungen werden kaum mehr in Papierform an das Finanzamt überreicht und Sie selbst arbeiten mit moderner Software und automatisierten Prozessen. Sie und Ihr Personal betreuen unterschiedliche Mandanten und tragen Verantwortung über die Einhaltung von Abgabefristen gegenüber dem Fiskus. Da kommt es selten vor, dass ein Termin zur Pflichtunterweisung allen Arbeitskräften gelegen kommt.
Mit Mibeo verwalten Sie Ihre Schulungen nicht nur zu 100% online, sondern Sie führen die Kurse auch online durch. Jeder Teilnehmende entscheidet selbst, wann und wo sich die Unterweisung am besten in den Arbeitsalltag integrieren lässt.
gemeldete Arbeitsunfälle
pro Jahr in Deutschland
Quelle: statista.com (Zahlen aus 2019)
Ein bekanntes Sprichwort lautet: „Vorteil trifft zwei Fliegen auf einen Schlag.“. Für viele Ihrer Angestellten ist die Digitalisierung alles andere als ein Fremdwort. Schließlich lebt Ihre Kanzlei von steuerlichem Fachwissen genauso wie von maximaler Effizienz. Und gerade die Effizienz ist es, die bei Mibeo den Unterschied macht. Die Rede ist von einer Effektivität, die Sie als geschäftsführender Steuerberater ebenso zu spüren bekommen wie Ihre Mitarbeitenden. Weil es sich um eine rein webbasierte Lösung handelt, müssen Sie zum einen keinerlei Veränderungen in der IT vornehmen. Sie können also sofort loslegen, nachdem Ihr Zugang freigeschalten ist.
Auch die Einrichtung, Verwaltung und Durchführung der Kurse ist mit minimalem Aufwand möglich. Das Beste ist, selbst Ihre Reinigungskraft kann die Schulungen online absolvieren. Denn eine eigene E-Mail-Adresse ist nicht nötig. Weil die Kursteilnahme zeit- und ortsunabhängig stattfindet, lassen sich die Schulungen zum anderen wunderbar als Nebensache in den Arbeitsalltag Ihrer Angestellten integrieren.
Zu welchen Schulungen Sie verpflichtet sind, entscheidet Ihr gesetzlicher Unfallversicherungsträger. In Ihrem Fall ist das die VBG, die Berufsgenossenschaft für die Verwaltung. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Einblick in einige für Steuerberater wichtige Schwerpunkte bei den Unterweisungen.
Es sind etwa 18 Millionen Beschäftigte, die in Deutschland an einem Büroarbeitsplatz tätig sind. Während das Büro in vielen Unternehmen nur eine von vielen Abteilungen darstellt, bildet es bei einem Steuerberater den Kern der Kanzlei. Sie, Ihre Steuerfachangestellten und die Mitarbeitenden am Empfang benötigen für Ihre Arbeit jeder für sich einen Bildschirmarbeitsplatz. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Gesundheitsgefahren hier eher im Vordergrund stehen als die Unfallgeschehen. Zu den typischen Berufskrankheiten zählen:
Ergonomische Ausstattung, Abstand zwischen Auge und Bildschirm, Sitzposition, Lichtverhältnisse, Frischluft – dies sind nur einige von vielen Schlagwörtern zur Prävention am Büroarbeitsplatz. Mit vorausschauenden und vorsorglichen Maßnahmen können Sie als Steuerberater und Inhaber Ihrer Kanzlei dazu beitragen, die gesundheitlichen Gefahren zu minimieren.
Alle für Sie wichtigen Informationen sind in der DGUV-Regel 115-401 und der DGUV Information 215-410 zusammengefasst. Entsprechende Broschüren stellt die VBG auf Ihrer Internetseite zum Download bereit.
Auch, wenn einer Ihrer Mitarbeitenden sehr kurzfristig ins Homeoffice übergeht, sind Sie zu einer Ersteinweisung verpflichtet. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, kurz: DGUV, hat hierzu eine Informationsbroschüre herausgegeben. Auch Steuerberater sind dazu angehalten, die Unterweisungsfristen einzuhalten und die Schulungen angemessen durchzuführen. Im Fokus stehen hier vor allem die Anforderungen an PC-Arbeitsplätze. Dabei weist die DGUV explizit darauf hin, dass für die Durchführung der Kurse elektronische Hilfsmittel eingesetzt werden können.
Die wenigsten denken daran, dass auch bei einem Steuerberater gefährliche Stoffe zum Einsatz kommen. Tinte, Toner, Reinigungsmittel und andere Produkte, die Gefahrstoffe enthalten, sind vom Hersteller mit einem entsprechenden Piktogramm oder einen Gefahrenhinweis gekennzeichnet. Die Einstufung gefährlicher Stoffe ist in der REACH-Verordnung geregelt. Diese verpflichtet zugleich den Lieferanten zur Überlassung aktueller Sicherheitsdatenblätter. Ein Recht auf ein Datenblatt haben Sie übrigens auch, wenn die gefährlichen Inhaltsstoffe in so geringer Dosis enthalten sind, dass das Gesamtprodukt nicht als Gefahrstoff tituliert ist.
Das Sicherheitsdatenblatt ist für Sie deshalb so wichtig, weil es ebenso über die möglichen Gefahren informiert wie über die notwendigen Schutzmaßnahmen. Aufgrund dieser Inhalte können Sie zum Schutz Ihrer Mitarbeiter eine Betriebsanweisung erstellen, die Grundlage für die Unterweisung Ihrer Angestellten ist.
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